Satzung

  1. Die Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren ist der Zusammenschluss von Direktorenvereinigungen der Bundesländer.
    Das Mitgliederverzeichnis ist der Satzung als Anlage beigefügt.
    Die Bundesvereinigung ist unabhängig und parteipolitisch neutral.
  2. Sie sieht ihre Aufgabe in der Behandlung der Fragen, die das Gymnasium und dessen Leitung im Rahmen des gesamten Bildungswesens betreffen. Die in den einzelnen Bundesländern erarbeiteten Vorstellungen sollen koordiniert, zusammengefasst und auf Bundesebene vertreten werden. Die Bundesvereinigung tritt für das Gymnasium als Schulart im vertikal gegliederten Schulwesen ein.
  3. Organe der Bundesvereinigung sind die Bundesdirektorenkonferenz (BDK) und der Vorstand.

    Die BDK besteht aus den Vertretern der Mitgliedsverbände, wobei Verbände, in denen bis zu 200 Schulleiter von Gymnasien Mitglied sind, je einen Vertreter entsenden, die anderen je zwei. Wenn der/ die Vorsitzende aus einem Land kommt, das satzungsgemäß höchstens zwei Vertreter entsenden kann, kann dieser Mitgliederverband auf eigene Kosten einen weiteren Vertreter (ohne Stimmrecht) entsenden.

    Die BDK tagt in der Regel zweimal jährlich.

    Die BDK beschließt über

    • die Richtlinien der Arbeit der Bundesvereinigung
    • vorliegende Anträge
    • Mitgliedschaft (Beitritt, Austritt, Ausschluss)
    • Mitgliedsbeiträge der Landesvereinigungen an die Bundesvereinigung.

    Beschlüsse der Bundesdirektorenkonferenz werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst. Abweichend davon bedarf der Beschluss über die Mitgliedschaft von Direktorenvereinigungen sowie über die Auflösung der Bundesvereinigung einer Zweidrittelmehrheit.

    Die BDK wählt aus ihrer Mitte den Vorstand auf zwei Jahre.

    Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern sowie dem Schatzmeister.

  4. Der Vorsitzende vertritt die Bundesvereinigung nach außen und führt die laufenden Geschäfte im Sinne der Beschlüsse der BDK. Er wird dabei von seinen Stellvertretern unterstützt.
  5. Die Bundesdirektorenkonferenz gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung.

München, den 12. März 1993
Ergänzt in Dresden, den 26. September 2003

Downloads

BDK - Satzung

BDK - Geschäfts- und Wahlordnung

BDK - Anlage Mitglieder der Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren

BDK - Vorsitzende seit 1971