ENTSCHLIEßUNG: Inklusion am Gymnasium - Auftrag, Möglichkeiten und Grenzen

Karlsruhe, 08.03.2013

Die BDK begrüßt die gegenwärtige öffentliche Diskussion um Inklusion als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess im Sinne der UN-Konvention.

Die Gymnasien übernehmen selbstverständlich gemeinsame Mitverantwortung für eine inklusive Bildung und haben dies in den vergangenen Jahren immer wieder bewiesen. Sie haben Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung und auch emotional-soziale Entwicklung in Lerngruppen des Gymnasiums eingebunden und erfolgreich zur allgemeinen Hochschulreife geführt. Dabei haben Gymnasien, oftmals ohne die notwendigen personellen  und fachlichen Ressourcen erhalten zu haben, ein hohes Engagement gezeigt, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen individuell zu unterstützen und zu fördern.

Inklusion muss sich generell am Kindeswohl orientieren und bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Schule unterrichtet werden, an der sie optimal gefördert werden, orientiert an ihren individuellen Voraussetzungen, Begabungen, Bedürfnissen und dem individuellen Bildungsweg. Der besondere Bildungsauftrag des Gymnasiums besteht darin, Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und den Weg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und zur Studierfähigkeit zu eröffnen.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgangslage fordert die BDK:

  • Eine qualifizierte, systemische und Bildungswege begleitende Beratung der Eltern bei der Wahl der Schule
  • Die Sicherstellung der notwendigen sächlichen Voraussetzungen für gelingende Inklusion und rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen, sowie Qualifizierung durch entsprechende Fortbildungsangebote
  • Die Bündelung von Ressourcen an Gymnasien durch Bildung von Schwerpunkten für unterschiedliche Förderbedarfe

Inklusion ist ein anspruchsvoller gesamtgesellschaftlicher Auftrag und darf nicht unter Spardiktaten realisiert werden.

Der Erhalt und Ausbau bestehender und nachweislich gut funktionierender Förderschulen ist unabdingbar. Der Elternwille nach einem Schulplatz an einer Förderschule darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass Förderschulen aus ökonomischen oder gar ideologischen Gründen geschlossen werden.

Die UN-Konvention macht keine Aussagen zu Schulstrukturen. Das Thema Inklusion eignet sich angesichts seiner großen gesellschaftlichen Bedeutung deshalb nicht für Schulstrukturdiskussionen.

Karlsruhe, 8. März 2013



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