Erklärung der BDK zum Beschluss der KMK vom 23.06.2022 zur Beschulung der schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/23

Fulda, 29.09.2022

Ukrainische Schülerinnen und Schüler kommen mit sehr unterschiedlichen Voraus- 30.09.2022 setzungen und oft traumatisierenden Erfahrungen zu uns. Die Schulen haben die Aufgabe, diese jungen Menschen in das Bildungssystem zu integrieren und ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Beschluss der KMK vom 23.6.2022 „Beschulung der schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023“ wird von der BDK grundsätzlich begrüßt.

Ergänzend konkretisiert die BDK, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass die damit für Schule entstehenden Aufgaben gelingen:

  • Flexibilität bei der Organisation des schulischen Angebots für die Schülerinnen und Schüler, auch mit Blick auf den parallel angebotenen ukrainischen Online-Unterricht
  • Flexible und bedarfsorientierte Einstellung von geeigneten Lehr- und Unterstützungskräften, ggf. sachgrundbefristet und unabhängig von formalen Abschlüssen.
  • Das Angebot von sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung, z. B. zur Unterstützung von Traumabewältigung.
  • Verlässliche Informationen der Schulleitungen darüber, welche Online-Angebote seitens der Ukraine bestehen und welche Abschlüsse auf diesem Weg erreicht werden können.
  • Eine Stabilisierung des Gesamtsystems Schule durch verlässlich verstetigte Bereitstellung entsprechender Ressourcen, um für die zunehmend auftretenden außergewöhnlichen Herausforderungen ausgestattet zu sein.

Die Mitglieder der Bundesdirektorenkonferenz

Fulda, den 29.09.2022



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