ENTSCHLIEßUNG: Zur Abiturprüfung

Erfurt, 30.09.2017

Erklärung der Bundesdirektorenkonferen zur Abiturprüfung

Vergleichbarkeit und Qualität im Abitur 2017? –BDK fordert erneut Reform des Abiturs

Die BDK stellt fest: Seit vier Jahrzehnten legt die KMK Grundsätze für die Struktur der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs für alle Länder der Bundesrepublik fest. Weder durch die ständig aktualisierten Fassungen der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe noch durch den 2017 erstmals eingesetzten gemeinsamen Abituraufgabenpool konnten aber mehr Vergleichbarkeit und Qualität in der Abiturprüfung erreicht werden. Das Gegenteil ist der Fall. Zudem ist es den Schülerinnen und Schülern in vielen Bundesländern nicht möglich, ein ihrer Begabung und ihren Neigungen entsprechendes Profil in der Oberstufe auszubilden.

Daher fordert die BDK für alle Schulformen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, in allen Ländern der Bundesrepublik zusätzlich zu den in der aktuellen Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe festgehaltenen Bestimmungen:

  • Die Abiturprüfung umfasst fünf Prüfungen: drei schriftliche und zwei mündliche. Eine der beiden mündlichen Prüfungen kann durch ein anderes Prüfungsformat ersetzt werden.
  • Sämtliche Prüfungsformate sind in Anspruch und Durchführung klar bundeseinheitlich zu definieren.
  • Von Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremdsprache, einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) müssen drei Fächer in der Abiturprüfung enthalten sein.
  • Alle Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen fünfstündig, Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig unterrichtet werden.
  • Von den schriftlichen Prüfungsfächern sind mindestens zwei fünfstündig, von den weiteren Abiturfächern zwei mindestens dreistündig in der Qualifikationsphase durchgängig zu belegen.

In der KMK haben sich die Bundesländer auf einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) und Bildungsstandards geeinigt. Diese werden in den Ländern in Lehr- und Bildungsplänen umgesetzt. Die BDK fordert:

  • Alle de facto eingesetzten schriftlichen Abituraufgaben müssen zentral auf die Erfüllung der dort definierten Standards hin durch unabhängige länderübergreifende Fachgremien überprüft werden.

Nur so sieht die BDK die Chance, dass alle Abiturientinnen und Abiturienten tatsächlich über eine vertiefte Allgemeinbildung und echte Studierbefähigung verfügen.

Erfurt, den 29. September 2017

 



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