Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz - Schulleitung in Zeiten von Corona

Fulda, 25.09.2020

Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz

Schulleitung in Zeiten von Corona

Seit dem Beginn der COVID19-Pandemie haben die Schulleitungen mit ihren Kollegien vor Ort zahlreiche Herausforderungen gemeistert und neben der Bewältigung der Krise auch Chancen für eine umfassende Weiterentwicklung genutzt. Sie haben

  • Hygienevorschriften den örtlichen Gegebenheiten angepasst,
  • altersspezifische und situationsgemäße Aufsichtskonzepte entworfen und umgesetzt,
  • die Rahmenbedingungen von Präsenz-, Distanz- und Hybridunterricht an ihren Schulen festgelegt und deren Zusammenspiel koordiniert,
  • für die neuen Unterrichtsformen didaktische und methodische Konzepte und technische Instrumente neu implementiert oder vorhandene Konzepte weiterentwickelt,
  • eine intensive Kommunikation mit allen Gruppen der Schulgemeinschaft gepflegt.

Die Wertschätzung für schulische Arbeit, insbesondere für den Präsenzunterricht, ist im Land deutlich gewachsen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Schulen nicht nur ihrem Bildungsauftrag unter erschwerten Bedingungen nachgekommen sind. Vielmehr haben sie darüber hinaus in einer neuen und unberechenbaren Situation immer wieder Orientierung und Halt geboten und das Vertrauen in einen verlässlichen Staat und in seine funktionierenden Institutionen gestärkt.

Die BDK begrüßt die Entscheidung der KMK, dem Präsenzunterricht mit Beginn des Schuljahres 2020/21 absolute Priorität einzuräumen. Sie sorgte für Klarheit und ermöglichte eine verlässlichere Planung des Schuljahres.

Damit dieser Präsenzunterricht auch weiterhin möglichst umfassend und erfolgreich stattfinden kann, fordert die BDK:

Klarheit bei den Zuständigkeiten
Bund, Länder und Gemeinden müssen bei der Bewältigung der Krise widerspruchsfrei kooperieren, damit die Schulen ihre Aufgaben bewältigen können. Auseinandersetzungen über Zuständigkeiten und Kompetenzen haben in der Krise keinen Platz. Ebenso dürfen Instanzen derselben Ebene, wie z.B. benachbarte Gesundheitsämter, keine widersprüchlichen Entscheidungen treffen. Sie müssen für Schulleitungen erreichbar sein und diese unterstützen.

Rechtzeitige Einbindung von Experten der Praxis  
Schulleiterinnen und Schulleiter müssen als vertrauenswürdige Gesprächs- und Verhandlungspartner frühzeitig in Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dies sichert vorausschauende, praxistaugliche und verlässliche Regelungen.
Personelle Kapazitäten
Die Forderung nach einer zeitgemäßen personellen Ausstattung hat in Pandemiezeiten an Dringlichkeit gewonnen. Für die vielfältigen Aufgaben benötigen die Schulen erhebliche zusätzliche personelle Ressourcen für

  • Leitungsteams,
  • Digitalisierung,
  • Verwaltung,
  • Mehraufwand für alle Formen der Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht,
  • Ersatz für vulnerable und erkrankte Lehrkräfte,
  • Förderung sozial benachteiligter Schüler*innen.

Schulentwicklung
Schulen müssen von Aufgaben, Projekten usw. entlastet werden, die nicht ihrem eigentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag oder der Ausbildung eines Schulprofils dienen.

Lüftung
Überlegungen zur Lüftung und Luftreinigung in Unterrichtsräumen hätten bereits vor Monaten angestellt werden müssen. Nun müssen sie zeitnah erfolgen und den schulischen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen.

Schließung von Wissens- und Kompetenzlücken
Es sind pädagogisch verantwortungsvolle Szenarien zu entwickeln, auf deren Grundlage bereits entstandene und noch entstehende Wissens- und Kompetenzlücken geschlossen werden können, sodass Fachlichkeit und Wissenschaftspropädeutik im Interesse einer gesicherten Studierfähigkeit erhalten bleiben.

Leistungsmessung im Distanzunterricht
Für die Erhebung und Einbringung von Schülerleistungen im Distanzunterricht muss es bundeseinheitliche Regeln, insbesondere in Hinblick auf das Zentralabitur geben, damit eine Vergleichbarkeit des Abiturs auch in der Krise erhalten bleibt.

Quarantänemaßnahmen
Wann, ob und wie lange Schüler*innen und Lehrkräfte in Quarantäne müssen, ist klar, nachvollziehbar und einheitlich zu regeln. Schulische dokumentierte Maßnahmen sollten bei den Entscheidungen berücksichtigt werden.

Handlungssicherheit für Schulen
Den Schulen sind verlässliche rechtliche Grundlagen für Entscheidungen vor Ort zur Verfügung zu stellen. Ihre dort nach pflichtgemäßem Ermessen getroffenen Entscheidungen müssen durch den Dienstherren gestützt werden.

Bildungspolitik kann nur so erfolgreich sein wie ihre Umsetzung durch die Schulleitungen. Sie tragen Verantwortung für die gesamte Schulgemeinschaft. Die Mitglieder der BDK sind kompetente Partner im bildungspolitischen Diskurs und bereit, sich regelmäßig einzubringen.

Fulda, den 25. September 2020



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