Einheitliche Grundsätze für einheitliche schulische Bildungsgänge - Der neu gewählte Bundestag ist gefordert!

Wiesbaden, 27.09.2013

Mehr noch als Lehrpläne und Stundentafeln prägen Übertrittsregelungen und Versetzungsbestimmungen die Schullaufbahn unserer Kinder. Das Regelchaos beeinträchtigt nicht nur die regionale Mobilität, es ist auch in hohem Maße ungerecht.

Da es der Kultusministerkonferenz (KMK) im Bildungsföderalismus seit Jahrzehnten offensichtlich nicht gelungen ist, die Grundlagen für einheitliche Regelungen in allen Bildungsgängen zu schaffen, muss diese Aufgabe auf den Bund übertragen werden und Gegenstand von Koalitionsvereinbarungen sein.

Die vom Grundgesetz gesicherte Kulturhoheit der Länder und das Kooperationsverbot haben zusammen mit dem Wettstreit der Parteien um die besten Konzepte im Bildungswesen Deutschlands zu den in den Bundesländern unterschiedlich organisierten Schulsystemen geführt. Dies hat der deutschen Schullandschaft eine unüberschaubare Anzahl unterschiedlichster Rechtsvorschriften eingebracht. Das muss ein Ende finden! Dabei erneut auf die KMK zu setzen, wird die Geduld der Eltern überfordern. Schulpraktiker sehen das föderale Chaos seit langem nur noch mit Entsetzen.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Deshalb fordert die BDK:

  1. Jede abgebende Schule berät die Eltern und Kinder, sie spricht eine Bildungsgangempfehlung aus und übermittelt die dazu gehörende Dokumentation mit einem Entwicklungsbericht an die weiter- führende Schule. Schüler mit einer Gymnasialempfehlung müssen einen Rechtsanspruch auf einen Platz am Gymnasium haben.
  2. In fast allen Bundesländern ist derzeit der Elternwille entscheidend für die Wahl der weiterführen- den Schule. Daher müssen die Gymnasien im Sinne einer erfolgreichen Schullaufbahnentwicklung nach bundeseinheitlichen Kriterien über den weiteren Bildungsweg der Schüler entscheiden können.
  3. An den Gymnasien müssen alle Entscheidungen zur Versetzung und zur Schullaufbahn nach bundesweit einheitlichen Kriterien getroffen werden.
  4. Es ist bundesweit sicherzustellen, dass alle Abschlüsse auf dem Weg zum Abitur am Gymnasium mit Versetzungsentscheidungen erreicht werden. Für Schüler, die im Gymnasium nicht in die zwei- jährige Qualifikationsphase der Oberstufe versetzt werden, ist der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses zu ermöglichen.

Die BDK sieht den Flickenteppich der Ausgestaltung des gymnasialen Bildungsganges in Deutschland mit großer Sorge. Der neu gewählte Bundestag ist gefordert. Die föderal bedingte Chancenungleichheit unserer Kinder widerspricht fundamental unserem Grundgesetz.

Wiesbaden, 27.09.2013

Dr. Rainer Stein-Bastuck Bundesvorsitzender



Download als PDF