Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht

Berlin, 28.10.2025

Pressemitteilung des Vorstands der Bundesdirektorenkonferenz Gymnasien zum
Beschluss der BMK vom 16.10.25: „Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht“

BMK verabschiedet sich von der eigenverantwortlichen Schule und produziert ein Zuständigkeitswirrwarr

  1. Die BMK übergibt in dem Beschluss vom 16.10.25 die Verantwortung für die Schulentwicklung an Schulen in die Hände der Schulaufsichten. Selbst „Unterstützung“ von Schulleitung wird als „vertikale Beratung“ definiert und soll mit „Steuerungsinstrumenten“ erfolgen.
  2. Der 7-seitige Beschluss der BMK vom 16.10.25 steht im Widerspruch zum 45-seitigen Beschluss „Orientierungsrahmen zur Qualifizierung von Schulleitungen“ in dem der Aufgabenbereich einer Schulleitung definiert wird. Es entstehen Doppelzuständigkeiten, die zu Konflikten und Ineffizienz führen.
  3. Die Schulaufsichten sollten wichtige und qualifizierte Ansprechpartner der Schulleitungen sein und wirkliche Unterstützung, z.B. bei rechtlichen Fragen oder bei der Personalrekrutierung bieten. Die Schulentwicklung liegt in den Händen der Schulleitungen und wird durch diese verantwortet.

Die Rolle der Schulaufsicht muss klar von der Rolle der Schulleitung abgegrenzt sein. Die Schulleitung verantwortet, steuert und leitet die Prozesse an der Schule. Die Schulaufsicht behält den Überblick über viele Schulen, unterstützt bei Bedarf die Schulleitungen bei Prozessen, Problemen bzw. in Ressourcenfragen und greift nur ein, wenn bei Schulen unter Berücksichtigung Ihrer jeweils besonderen Situationen, der Output nicht stimmt oder an Schulen nicht rechtskonform gehandelt wird.

Damit eine Abrechnung beim Output erfolgen kann, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten, die Bildungslaufbahn eines jeden Kindes strukturiert begleitende, auch gegenüber den Eltern aussagekräftige und vor allem zielführende Diagnostik. Wir erneuern in diesem Zusammenhang unsere Forderungen nach einer Schüler-ID vom 28.03.25.

Arnd Niedermöller, Vorsitzender der BDK:
„Mit dem Beschluss vom 16.10.25 beendet die Bildungsministerkonferenz den Prozess zur eigenverantwortlichen Schule und stellt sich gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie Schulentwicklung und Qualitätssteigerung erfolgreich gelingen. Mit der neuen Definition der Rolle der Schulaufsicht wird die Gestaltungsfreiheit an den Schulen stark eingeschränkt. Damit werden noch weniger Personen bereits sein, die Aufgaben einer Schulleitung zu übernehmen.“

Heiko Helms, Stellvertretender Vorsitzender der BDK:
„Der Beschluss der BMK steht für eine Rückkehr zu veralteten hierarchischen Steuerungsinstrumenten, die Eigenverantwortung durch Kontrolle ersetzen. An die Stelle von Transparenz und professioneller Leitung tritt ein administratives Verständnis von "Begleitung und Beratung", das Schulen letztendlich zu nachgeordneten Ausführungseinheiten degradiert. Die im „Zielbild“ beschworene „gemeinsame Verantwortung“ bleibt eine rhetorische Floskel, solange Steuerungsinstrumente und Berichtspflichten die pädagogische Gestaltungsfreiheit faktisch einschränken oder gleich ganz zum Stillstand bringen. Gefährdet ist zudem die Effizienz schulischer Arbeit. Wer Verantwortung tragen soll, muss auch die Möglichkeit haben, sie eigenständig wahrzunehmen.“

Arnd Niedermöller   Martin Sina    Heiko Helms    Heike Palluch   Alexej Stroh  
Vorsitzender  Stellv. Vorsitzender  Stellv. Vorsitzender  Stellv. Vorsitzende  Schatzmeister 

 

 



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